Protokoll

Gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht für Plattformbetreiber (DAC7 / DPMG)

Was ist das DAC7, auch bekannt als DPMG?

Unter dem DAC7 ist jene EU-Richtlinie zu verstehen, die eine höhere Transparenz in Bezug auf Verkäufe über diverse Plattformen bezwecken soll. Sie zielt also auf eine verbesserte Kommunikation zwischen den EU-Staaten ab, um einerseits die Steuerehrlichkeit zu fördern und andererseits den Steuereinzug durch lokale Steuerbehörden zu vereinfachen. DAC7 wird in Österreich mit dem Digitalen Plattformen-Meldegesetz (Kurzform DPMG) in österreichisches Recht umgesetzt. 


Das DPMG trat mit 01.01.2023 in Kraft, womit sämtliche Betreiber einer digitalen Plattform, die Anbieter und Kunden zusammenbringen, verpflichtet sind, gewisse Daten zu erheben und diese an das Finanzamt zu übermitteln. Achtung: Das DPMG ist nur eine Meldeverpflichtung und verpflichtet daher nicht zur Abfuhr von Steuern.  


Wer ist vom DPMG betroffen?

Grundsätzlich sind vom DMPG digitale Plattformbetreiber erfasst, die ihren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Österreich haben. Dabei ist unter der “Plattform” jegliche Software oder Webseite zu verstehen, die es ihren Verkäufern ermöglicht, mit anderen Nutzern dieser Plattform in Verbindung zu stehen, um relevante Tätigkeiten direkt oder indirekt über diese Plattform auszuüben.

Das DPMG verpflichtet Plattformbetreiber, bestimmte Daten von ihren Verkäufern zu erheben und nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres (also erstmals 2024 für Verkäufe in 2023) an das Finanzamt zu melden. Jene Verkäufer, deren Verkaufserlöse unter EUR 2.000 pro Kalenderjahr liegen, müssen nicht gemeldet werden. 


Was bedeutet das DPMG für deine Kunden, die über Eversports ihre Buchungen bei euch abschließen? 

Für deine Kunden ist das DPMG nicht von Bedeutung. Die Meldepflicht betrifft lediglich uns als Plattformbetreiber und euch als Verkäufer, da ihr über unsere Plattform eure Dienstleistungen anbietet.  


Welche Daten werden von Eversports an das Finanzamt weitergegeben? 

Sofern deine Verkaufserlöse den Schwellenwert von EUR 2.000 überschreiten, geben wir folgende Daten an die Behörde weiter: 

  • Vor- und Nachname / Firmenname 
  • Anschrift 
  • Geburtsdatum (nur bei natürlichen Personen) 
  • Steuernummer
  • Summe der Vergütungen bzw. Gutschriften pro Quartal, wenn die Zahlungen über unsere Plattform abgewickelt wurden
  • UID-Nummer (wenn vorhanden) 
  • Firmenbuchnummer (wenn vorhanden)

Sollten uns wesentliche Daten, die wir melden müssen, fehlen, werden wir dich darum bitten, uns diese bekannt zu geben. Solltest du eine genaue Auflistung deiner Daten wünschen, die wir an die Behörde weitergeleitet haben bzw. weiterleiten, kannst du dich gerne an uns wenden.