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Webinar: Datenschutzbestimmungen (DSGVO) bei Online-Aktivitäten

Wir haben uns für euch erkundigt, was ihr bei Online-Klassen und Online-Trainings bzgl. Datenschutz (DSGVO) beachten solltet.

Video zum Webinar:

 

Wir haben in den letzten Tagen vermehrt Fragen von Studios zum Thema Datenschutz (DSGVO) bei Online-Klassen oder Online-Trainings erhalten. Da wir mit Eversports ein möglichst guter Partner für unsere Studios sein möchten, haben wir uns dieses Thema für euch genauer angeschaut. Vielen Dank an dieser Stelle an Ines Janusch von Data Traction für die ausführlichen Informationen!

Die gute Nachricht zuerst: grundsätzlich gibt es in Bezug auf Datenschutz bei Online-Klassen und Online-Trainings wenig bis gar keine Probleme. Trotzdem gibt es einige Punkte die du beachten solltest:

  • Nehmen Kursteilnehmer an Online-Aktivitäten teil, wird eine Online-Meeting-Plattform im Rahmen der Vertragserfüllung (üblicherweise als Auftragsverarbeiter) eingesetzt. Somit ist seitens DSGVO-Rechtsgrundlage eigentlich alles in Ordnung. Du solltest mit dem Anbieter der Online-Meeting-Plattform natürlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diese Firma bzw. das Tool dann in die Liste der Auftragsverarbeiter aufnehmen. Weiters solltest du über das Abhalten von Online-Kursen in deiner Datenschutzerklärung informieren und es in dein Verarbeitungsverzeichnis aufnehmen.

  • Neben der Videoübertragung findet bei Online-Aktivitäten aber nicht viel mehr Datenverarbeitung statt, als bei der Teilnahme an einer Klasse in einem Studio. Eventuell verwendet man E-Mail Adressen, um den Link zum Kurs auszuschicken, aber auch das findet dann im Rahmen der Vertragserfüllung statt.

  • Wenn die Online-Klassen nicht aufgezeichnet werden, sollte es damit getan sein. Bei Aufzeichnungen bräuchtest du aber auf jeden Fall ordentliche Einwilligungen von allen Personen, die aufgezeichnet werden – das ist dann nicht ganz so einfach. Daher empfehlen wir allen Studios Live-Klassen zu machen und diese nicht anschließend über Social-Media Kanäle zu teilen.

  • Grundsätzlich, müsste man auch immer das eingesetzte Video-Übertragungs-Tool analysieren bevor man es einsetzt. Da kann es bei manchen Tools schon Datenschutzbedenken geben. Vor allem bei gratis Tools ist zu bedenken, dass hier der Anbieter des Tools häufig fleißig Daten sammelt – frei nach dem Motto „Bist du nicht der Kunde, bist du wahrscheinlich das Produkt.“ Daher würden wir aus diesem Grund von gratis Tools, von denen man üblicherweise auch keinen Auftragsverarbeitungsvertag bekommt, abraten. 

  • Es spricht auch nichts dagegen, dass sich die Teilnehmer gegenseitig über das Video sehen. Im Face-to-Face Kurs sehen sich die Teilnehmer ja auch gegenseitig. Um hier aber sicherzugehen, solltest du deine Kunden bereits vorab darüber informieren. Der Eversports Manager übernimmt diese Aufgabe für dich. In jeder Buchungsbestätigung werden deine Kunden automatisch darüber informiert.

Eversports übernimmt für alle im Artikel genannten Informationen keine Gewähr.

Team Eversports