Lieber Partner:in,
wir melden uns bei dir mit einer Information zur bevorstehenden jährlichen Gebührenanpassung. Zunächst möchten wir uns aber für die tolle Partnerschaft im vergangenen Jahr bedanken. Wir arbeiten hart daran, auch in der Zukunft ein starker Partner zu sein und dich bei der erfolgreichen Führung deines Unternehmens zu unterstützen.
Für deine Planung möchten wir dich auf die jährliche, vertraglich vereinbarte Indexanpassung und Entgelterhöhung hinweisen.
Wir haben uns dazu entschlossen, in diesem Jahr auf die Anpassung der Onlinezahlungsgebühren (Transaktionsgebühren) und der Gebühren für zusätzlich gebuchte Software-Erweiterungen (z.B. Aggregator-Schnittstellen, Zoom-Schnittstelle usw.) zu verzichten. Mit 01.01.2025 erfolgt daher lediglich eine Anpassung deiner Softwaregebühr. Die diesjährige Anpassung wird 4,90% betragen.
Ein Beispiel, wie sich deine Softwaregebühr nach der Indexanpassung ändert:
Dein aktuelles Softwaregebühr-Paket ist zum Preis der Starter-Version abgeschlossen.
Derzeit beträgt die Gebühr netto 89 €/Monat. Ab dem 1. Januar 2025 wird diese Gebühr netto 93,40 €/Monat betragen. Dies führt zu zusätzlichen Kosten von 52,80 € pro Jahr.
Andere Gebühren sind von dieser Anpassung nicht betroffen.
Bestehen Fragen oder Unklarheiten bei dir? Wir helfen dir gerne weiter! Schreibe einfach an finance@eversports.com.
FAQs
Warum eine jährliche Preisanpassung?
Wir müssen unsere Preise vor der Inflation schützen und wollen die Softwaregebühren nicht wie andere Softwareunternehmen in unregelmäßigen und unvorhersehbaren Abständen um große Beträge erhöhen. Stattdessen wollen wir transparente Preisanpassungen nach und nach, in kleineren Schritten, vornehmen. Mit dem Ziel, dass sie für alle Seiten planbar sind.
Wird die Gebührenanpassung immer in vollem Umfang gemäß den AGB vorgenommen?
Nein. In den AGB wurde die maximale Gebührenanpassung festgelegt. Wir verstehen die Sorgen unserer Partner:innen und versuchen, faire und angemessene Preise festzulegen und gleichzeitig unsere Preise vor der Inflation zu schützen. So haben wir die letztjährige Gebührenanpassung beispielsweise um 3% niedriger als die in den AGB festgelegte Höchstgrenze angesetzt und uns dieses Jahr dazu entschieden lediglich die Softwaregebühr und keine weiteren Gebühren anzupassen.
Warum eine Anpassung um 4.90%?
Die Höhe der Gebührenanpassung richtet sich nach dem vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindexes VPI 2015, mit der für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarten Indexzahl als Ausgangsbasis. Auf die hierdurch errechnete Indexzahl werden bis zu drei Prozentpunkte aufgeschlagen, da die Inflation im Technologiebereich höher als im Durchschnitt aller Wirtschaftssektoren ist. (höhere Kostensteigerung für Gehälter, externe Services, etc.)